Eine Studie zum Nachteilsausgleich mit Fokus auf alle drei Lernorte zeigt die hohe Bedeutung der Zusammenarbeit dieser Lernorte mit dem kantonalen Amt für Berufsbildung. Sie macht auch kritische Hinweise, etwa auf die kantonal unterschiedlichen Gesuchsformulare. Diese gelten je nach Kanton für die gesamte Lehrzeit, für einzelne Lernorte oder separat für das Qualifikationsverfahren. Diese Handhabung könne für Lernende ohne Unterstützung eine Hürde sein und dazu führen, dass Lernende mit der gleichen Diagnose unterschiedliche Massnahmen erhalten. In der Praxis zeige sich zudem eine Tendenz zu Standardmassnahmen (Zeitzuschlag, separater Raum). Angesichts der Vielfalt der Diagnosen werfe dies Fragen auf. Besondere Aufmerksamkeit gelte weiters dem Datenschutz. Die Beteiligten erhalten Einblick in die verordnete Massnahme, nicht aber in die ihr zugrunde liegende Diagnose. Dies erschwere die Unterstützung der Lernenden. Schliesslich wird die Frage aufgeworfen, ob die Fokussierung auf das Qualifikationsverfahren ausreiche, da die Lernenden den grössten Teil ihrer Lehrzeit im Betrieb verbringen, dieser aber kaum von den Massnahmen betroffen ist und im Gesetz auch nicht vorgesehen ist.
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